EIC Accelerator: KMU-Förderung für hochinnovative Projekte kurz vor der Marktreife

Der EIC Accelerator fördert Start-ups und KMU, die Innovationen mit hohem Impact und dem Potenzial, neue Märkte zu schaffen oder existierende zu sprengen, skalieren wollen. Der Fokus liegt hierbei auf Innovationen, die auf wissenschaftlichen Entdeckungen aufbauen und technologischen Durchbrüchen („Deep Tech“) sowie Innovationen, für die beträchtliche Förderung über längeren Zeitraum nötig ist, und die zu risikoreich sind, um durch private Investoren allein finanziert zu werden. Für die Förderung muss die Innovation schon eine gewisse Reife erlangt haben, es muss mindestens ein Prototyp vorliegen, der bereits in einer relevanten Umgebung demonstriert wurden (TRL 5/6).

Während im „Accelerator Open“ themenoffen alle Arten von Innovationen behandelt werden können, geben die „Accelerator Challenges“ spezielle Schwerpunkte vor, zu denen Ideen eingereicht werden können. Der Accelerator ist ausschließlich auf die Einzelförderung von kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups, Scale-ups und mit Einschränkungen auch kleinen Mid-Caps (bis 499 Mitarbeitende) ausgelegt – eine Antragstellung im Konsortium ist nicht möglich.

Accelerator Challenges 2023:

  • Biomarkers for cancer
  • Decontamination for pandemic management
  • Energy storage
  • New European Bauhaus
  • Quantum or semiconductor components
  • Resilient agriculture
  • Space technologies and services

Sowohl für Accelerator Open als auch Challenges kann eine Mischfinanzierung beantragt werden. Auf der einen Seite kann eine Zuwendungskomponente aus nicht-rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 2,5 Millionen Euro beantragt werden. Hier beträgt die Förderquote 70%, es werden also nur 70% der Projektkosten ersetzt. Auf der anderen Seite steht eine Investitionskomponente zur Verfügung. Hier können zwischen 0,5 und 15 Millionen Euro unmittelbares oder Quasi-Eigenkapital beantragt werden. Welche Form die Investition genau annimmt, wird individuell zwischen dem EIC Fonds, dem antragstellenden Unternehmen und eventuellen weiteren Investor:innen verhandelt. Die Investition kann beispielsweise als Wandelanleihen realisiert werden oder durch eine Teilhabe des EIC Fonds am Unternehmen, wobei der Anteil des EIC Fonds 25 % der Stimmrechte nicht übersteigen darf. Nach dem „Patient Capital“-Prinzip wird die Investition mit einer Perspektive von etwa 7-10 Jahren vergeben.
Zuwendungs- und Investitionskomponente ergänzen sich zur Mischfinanzierung: Die Zuwendung ist für die hauptsächliche Entwicklung (TRL 5/6 – 8) gedacht, die Investition für die Markteinführung und Skalierung (TRL 9), wobei die Investition auch genutzt werden kann, um die 30% der Projektkosten, die in der Zuwendungskomponente nicht erstattet werden, gegenzufinanzieren.

Es ist auch möglich, zunächst nur die Zuwendungskomponente zu beantragen („Grant first“) und zu einem späteren Zeitpunkt erst über die Investitionskomponente zu verhandeln. Soll keine Investitionskomponente beantragt werden („Grant Only“), muss das Unternehmen darlegen, dass es selbst ausreichend finanzielle Mittel für den Einsatz und die Skalierung der Innovation bereitstellen kann. Sollten Antragstellende keinen Zuschuss benötigen, ist auch die ausschließliche Beantragung der Investitionskomponente („Investment only“) möglich.

Der Einreichungs- und Evaluierungsprozess ist beim Accelerator dreistufig:
In einem ersten Schritt wird ein Kurzantrag gestellt. Dieser beinhaltet das Ausfüllen eines Fragebogens auf der AI-Plattform des EIC und das Hochladen eines Pitch-Decks mit maximal 10 Folien sowie eines Video-Pitches von maximal 3 Minuten. Vier Gutachter:innen bewerten den Kurzantrag mit „Go“ oder „No Go“. Erhält ein Antrag mindestens zwei Mal „Go“, darf ein Vollantrag eingereicht werden.

Für den Vollantrag wird, ebenfalls mit Hilfe eines Fragebogens auf der AI Plattform, ein Business Plan erstellt. Zusätzlich müssen einige weitere Fragen beantwortet und ein zweites Pitch-Deck eingereicht werden. Drei Gutachter:innen bewerten den Vollantrag. Nur wenn alle drei Gutachter:innen mit „Go“ bewerten, folgt als dritte Stufe des Evaluierungsprozesses das Pitching.

Beim Pitching stellen die Antragstellenden anhand des mit dem Vollantrag eingereichten Pitch-Decks ihre Projektidee vor und beantworten Fragen der Jury. Die Pitchings finden in englischer Sprache statt. Entscheidet sich die Jury für die Bewilligung des Projektes, beginnt der Prozess der Vertragsverhandlungen für die Zuwendungs- und die Investitionskomponente.

Die Bewertung des Vollanträge findet nur zu bestimmten Cut-Off Dates statt (im Jahr 2023 der 22. März, der 7. Juni und der 4. Oktober). Die Einreichung von Kurzanträgen ist prinzipiell immer möglich, da die Bewertung aber ca. 4 Wochen in Anspruch nimmt, sollte der Kurzantrag mindestens 6 Wochen vor dem anvisierten Cut-off Date für den Vollantrag abgegeben werden.

Im Rahmen unserer Kooperation mit dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bieten wir für KMU aus Baden-Württemberg eine kostenfreie Beratung und Unterstützung zur Antragstellung im EIC. Sprechen Sie uns an!

Name des Förderprogramms

European Innovation Council (EIC)

Budget

1.130 MEUR

Abgabe

7.06.2023

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Alexandra Fezer
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