Termine, Anmeldung und Organisatorisches
Das 1x1 der Antragstellung – Europäische Forschungsprojekte
Projektmanagement: Hilfe, mein EU-Projekt wurde genehmigt – die Klaviatur des Projektkoordinators
Projektadministration: Das Projekt läuft an – in der Projektadministration durchblicken
Bitte kontaktieren Sie
Heike Fischer, Tel. 0711 123 4014
Email: fischer@steinbeis-europa.de
Charlotte Schlicke, Tel. 0711 123 4018
Email: schlicke@steinbeis-europa.de
Interkulturelle Teamarbeit
Bitte kontaktieren Sie
Antje Seyd-Mundhenke, Tel. 0721 93519 21
Email: seyd@steinbeis-europa.de
Interkulturelle Kommunikation
Bitte kontaktieren Sie
Antje Seyd-Mundhenke, Tel. 0721 93519 21
Email: seyd@steinbeis-europa.de
Konfliktmanagement
Bitte kontaktieren Sie
Antje Seyd-Mundhenke, Tel. 0721 93519 21
Email: seyd@steinbeis-europa.de
Anmeldung, Kosten und Rabattsystem
Trainingsgebühren
Die Kosten für eintägige Trainings belaufen sich auf 450,00 Euro pro Teilnehmer, für zweitägige Trainings stellen wir 850,00 Euro pro Teilnehmer in Rechnung.
In den Teilnahmegebühren inbegriffen sind Schulungsunterlagen sowie Pausen- und Veranstaltungsgetränke, bei ganztägigen Veranstaltungen ein Mittagessen. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer i.H.v. 19 %. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen unten aufgeführten Rabatte nicht miteinander aufaddiert werden können.
Sonderrabatt
Angehörige von außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Hochschulen erhalten 20 % Rabatt auf die Veranstaltungsgebühr.
Rabatt bei Mehrfachbuchung
Bei Buchung von zwei Veranstaltungen durch einen Teilnehmer gewährt das Steinbeis-Europa-Zentrum 10 % Rabatt auf die zweite Veranstaltung.
Wird eine Veranstaltung von mehreren Mitarbeitern einer Organisation gebucht, gewährt das Steinbeis-Europa-Zentrum 10 % Rabatt ab dem zweiten Teilnehmer.
Anmeldung / Kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie bei Antje Seyd-Mundhenke, telefonisch unter 0721 – 935 19 – 21 oder per E-Mail an seyd@steinbeis-europa.de.
Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte unser Anmeldeformular für die Trainings 2012.
Anmeldeschluss ist jeweils 10 Tage vor dem Trainingtermin. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung schicken wir Ihnen eine Rechnung. Wir bitten Sie, den darin genannten Betrag innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Nach Zahlungseingang gilt Ihre Anmeldung als verbindlich.
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung werden die folgenden Teilnahme- und Zahlungsbedingungen anerkannt.
§ 1 Anmeldung / Teilnahme
1. Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist in jedem Fall schriftlich gegenüber dem Steinbeis-Europa-Zentrum (SEZ) vorzunehmen und sollte möglichst bis 10 Tage vor Veranstaltungstermin erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung per Internet, Brief, Telefax oder E-Mail wird diese als verbindlich gebucht und schriftlich vom Veranstalter bestätigt.
2. Bei Trainings mit Teilnehmerzahlbegrenzung werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es ist möglich, über eine Warteliste nachzurücken, wenn ein zuvor verbindlich gebuchter Teilnehmer abgesagt hat.
3. Die Veranstaltungen werden durchgeführt, wenn ein ausreichendes Interesse vorliegt. Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Sollte eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen nicht erreicht werden, behält sich SEZ vor, den Termin abzusagen oder die Teilnahme auf einen Ausweichtermin zu verlegen.
§ 2 Preis, Leistung und Zahlungsbedingungen
1. Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Rechnung. Der darauf ausgewiesene Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung genannte Konto überwiesen werden.
2. Die Trainingsgebühren verstehen sich pro Person und Termin zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt. i.H.v. 19 %.
3. Die Traininggebühren beinhalten Schulungsunterlagen, Pausen- und Veranstaltungsgetränke sowie ein Mittagessen soweit der/die Trainingstag/e nach 15:00 Uhr enden
4. Die Schulungsunterlagen werden ausschließlich den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
§ 3 Programmänderung und Stornierung durch SEZ
1. Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. SEZ behält sich daher auch kurzfristige Änderungen von Terminen, Anfangszeiten, Veranstaltungsorten, Referenten vor. Die Teilnehmer werden davon, soweit wie möglich, rechtzeitig verständigt. Ein Wechsel der Referenten und oder Verschiebungen im Ablauf berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Teilnahmebetrags. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2. Das SEZ behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen, z.B. bei Erkrankung der Referentin / des Referenten oder bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl. SEZ benachrichtigt die Teilnehmer in diesem Fall umgehend.
3. Muss das SEZ eine Veranstaltung absagen, werden bereits gezahlte Trainingsgebühren auf das vom Teilnehmer genannte Konto in voller Höhe zurückerstattet.
4. Beim Ausfall einer durch das SEZ abgesagten Veranstaltung besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Durchführung. Auch ist der Teilnehmer nicht berechtigt, SEZ evtl. anfallende Kosten wie Reise- und Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt für etwaige kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.
§ 4 Absage/Rücktritt durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin
1. Jede Absage muss schriftlich erfolgen.
2. Im Falle einer Absage durch den Teilnehmer entsprechend § 3.2 erstattet das SEZ bereits gezahlte Trainingsgebühren in voller Höhe zurück. Die Rücküberweisung erfolgt auf das vom Teilnehmer genannte Konto. Auf Wunsch des Teilnehmers kann anstelle der Rückerstattung der Trainingsgebühren ein Gutschein für die Teilnahme an einem anderen vom SEZ veranstalteten Training ausgestellt werden.
3. Bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung - maßgeblich ist der Eingang bei SEZ - kann der Teilnehmer ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte werden in diesem Fall zurückerstattet, nicht jedoch die Anmeldegebühr, die als Bearbeitungsentgelt erhoben wird. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 50,00 zzgl. 19 % MwSt.. Teilnehmer, die danach zurücktreten oder absagen oder zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Veranstaltungsentgeltes verpflichtet, es sei denn ein Ersatzteilnehmer wird gestellt.
§ 5 Ausschluss von der Teilnahme
SEZ ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, wie Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall des Ausschlusses richtet sich der entgeltliche Anspruch von SEZ entsprechend § 4 3.Satz 5.
§ 6 Haftung
SEZ haftet für keinerlei Schäden, außer diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder deren Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Rabatte
SEZ gewährt bei einigen Veranstaltungen Rabatte. An dieser Stelle wird auf die Informationen zu den jeweiligen Veranstaltungen verwiesen.
§ 8 Datenschutzhinweis
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung einverstanden.
Das SEZ speichert die Teilnehmerdaten in elektronischer Version und benutzt sie ausschließlich für eigene Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
1. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Geschäftssitz der Steinbeis Innovation gGmbH (SIG), Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart
2. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der SIG in Stuttgart.
3. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von SEZ schriftlich bestätigt werden.
4. Für alle Vertragsverhältnisse gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Veranstalter
Veranstalter der Trainingsangebote ist das Steinbeis-Europa-Zentrum, ein Unternehmen der Steinbeis Innovation gGmbH, mit folgenden Geschäftsstellen:
Karlsruhe: Erbprinzenstraße 4-12, 76133 Karlsruhe,
Stuttgart: Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart,
http://www.steinbeis-europa.de.
