Interregionale Zusammenarbeit (INTERREG IV C)
Die interregionale Zusammenarbeit zielt darauf ab, regionale und städtische Netzwerke, die Identifizierung bewährter Verfahren im Bereich der Wirtschaftsmodernisierung und die Weitergabe guter Praktiken in alle Regionen zu unterstützen.
Das Programm INTERREG IV C baut auf zwei thematischen Prioritäten auf:
- Innovation und Wissensökonomie (Innovation, Forschung und technologische Entwicklung; Unternehmertum und KMU; Informationsgesellschaft; Beschäftigung, Humankapital und Bildung)
- Umwelt- und Risikoschutz (natürliche und technische Risiken; Wasserwirtschaft; Abfallwirtschaft; Biodiversität und Erhalt des Naturerbes, Luftqualität; Energie und nachhaltiger Verkehr; Kulturerbe und Landschaft).
Die interregionale Zusammenarbeit unterscheidet sich von der grenzüberschreitenden und transnationalen Zusammenarbeit, indem sie keinen grenznahen oder räumlichen Bezug hat. Projektpartner können europaweit und unabhängig von ihrer geographischen Lage miteinander kooperieren. Teilnehmen können nationale, regionale und lokale öffentliche Behörden und Institutionen unter öffentlichem Recht aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen und der Schweiz. Private Körperschaften sind nicht förderfähig.
In der Förderperiode 2007-13 stehen rund 302 Millionen Euro für kofinanzierte Projekte im Rahmen des INTERREG IV C-Programms zur Verfügung. Deutsche Antragsteller erhalten im Rahmen dieses Programms eine Förderung in Höhe von maximal 75 Prozent.
