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Frist zur Einreichung von Projektanträgen in INTERREG IV A Oberrhein

Call IdentifierIVA Oberrhein 6/2010
Abgabedatum:14.09.2010
Budget (MEURO):Budget ist noch nicht bekannt

INTERREG IV A Oberrhein

Nächste Frist zur Einreichung von Projektanträgen
Projektanträge im Programm INTERREG IV A Oberrhein, die in der Sitzung der Arbeitsgruppe am 09.11.2010 beraten werden sollen, müssen bis zum 14.09.2010 eingereicht werden.

Ziele des Programms
Die Projektförderung erfolgt vor dem Hintergrund der Oberziele

  • Nutzung grenzüberschreitender Potenziale und
  • Abbau von grenzbedingten Hemmnissen

mit Blick auf die integrierte Entwicklung des Oberrheinraums.

Förderschwerpunkte
Die Förderung erfolgt im Rahmen von drei thematischen Förderschwerpunkten:

1. Die ökonomischen Potenziale des Oberrheinraums gemeinsam nutzen

  • Förderung der angewandten Forschung und des Technologietransfers
  • Förderung der Kooperation von KMU und deren grenzüberschreitenden Aktivitäten
  • Förderung des Oberrheinraums als attraktivem Wirtschaftsstandort und
    Tourismusdestination

2. Der Oberrheinraum: eine integrierte Bildungs-, Arbeits- und Wohnregion

  • Förderung der grenzüberschreitenden Vernetzung von Bildung und Ausbildung,
    Förderung der Zweisprachigkeit
  • Erhöhung der Durchlässigkeit und stärkere Integration des Arbeitsmarktes
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen sozialen und kulturellen Einrichtungen
    sowie des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs
  • Ausbau und Strukturierung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Diensten

3. Die Entwicklung des Oberrheinraums nachhaltig gestalten

  • Förderung von Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Qualität der
    natürlichen Ressourcen und zu deren nachhaltiger Nutzung
  • Förderung des Einsatzes von regenerativen Energien und Steigerung der
    Energieeffizienz
  • Förderung des Ausbaus und der grenzüberschreitenden Nutzung der
    Verkehrssysteme

Programmbudget und Fördersatz
Dem Programm stehen zwischen 2007 und 2013 über 67 Mio. Euro zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent.

Programmraum
Von deutscher Seite gehören die Stadtkreise Baden-Baden, Karlsruhe und Breisgau-Hochschwarzwald sowie die Landkreise Karlsruhe, Rastatt, Freiburg im Breisgau, Emmendingen, Ortenaukreis, Lörrach, Waldshut, Landau in der Pfalz, Südliche Weinstraße, Südwestkreis und die Kreisfreie Stadt Germersheim zum Programmraum.

Weitere Informationen sowie die Programmdokumente erhalten Sie auf der Webseite des Programms.

Ansprechpartner SEZ

Robert Gohla, Tel. 0721 935 1910
Email: gohla@steinbeis-europa.de

Nina Fritz, Tel. 0711 123 4024
Email: fritz@steinbeis-europa.de