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5. Eurostars-Aufruf
| Call Identifier | Eurostars |
| Abgabedatum: | 30.09.2010 |
| Budget (MEURO): | Budget ist noch nicht bekannt |
Thema der Ausschreibung
Das Thema des Antrags ist frei wählbbar.
Budget
Es steht ein geschätztes Gesamtförderbudget von 400 Mio. Euro seit Oktober 2007 bis 2013 zur Verfügung. In Deutschland beteiligt sich das BMBF mit 5 Mio. Euro pro Jahr.
Teilnehmende Länder
Am Programm können Organisationen aus folgenden Ländern teilnehmen: http://www.eurostars-eureka.eu/faq.do
Förderung
Antragsteller erhalten ihre Förderung nach positiver Begutachtung aus den nationalen Programmen ihrer Länder. Die Fördermittel verbleiben unter nationaler Hoheit und stehen nur Teilnehmern aus den jeweiligen Ländern zur Verfügung (Virtual Common Pot). In Deutschland müssen die Fördermittel beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beantragt werden; zuständiger Projektträger ist das EUREKA/COST-Büro im PT-DLR. Bei seiner Förderentscheidung wird das Ministerium die Ergebnisse der internationalen Begutachtung anerkennen, d.h. eine weitere nationale Begutachtung findet nicht mehr statt.
Bei der Förderung in Deutschland handelt es sich um eine Zuwendung (nicht zurückzuzahlende Förderung). Die Förderquote beträgt für KMU bis zu 50%. Für sonstige Unternehmen sind bis zu 25%, für Universitäten und Forschungseinrichtungen bis zu 100% der projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben vorgesehen, sofern mindestens ein KMU (Definition s. 5.) mit Sitz in Deutschland mit zu den Antragstellern zählt.
Die Förderung für die deutschen Teilnehmer in einem Eurostars-Projekt ist auf max. 1 Mio. Euro begrenzt.
Hinweis: Aus der Vorlage eines Eurostars-Projektantrags bzw. eines nationalen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Weitere Informationen: http://www.eurostars-eureka.eu/
Ansprechpartner SEZ
Heike Fischer, Tel. 0711 123 4014
Email: fischer@steinbeis-europa.de