Aktuelle Aufrufe - europäische und nationale Förderung
Förderprogramm „Internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung, Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa (Regionalausschreibung)“
| Call Identifier | BMBF-Ausschreibung |
| Aufrufdatum | 31.03.2010 |
| Abgabedatum: | 31.12.2013 |
| Budget (MEURO): | Budget ist noch nicht bekannt |
Mit dem BMBF-Programm werden Finanzmittel für Anbahnungsprojekte im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung sowie der Bildung bereitgestellt, um die Antragstellung in aktuellen Förderprogrammen des BMBF, die Vorbereitung von Projekten zu thematischen Prioritäten des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms sowie zu anderen forschungsrelevanten EU-Programmen und zum Programm Eurostars zu fördern. So genannte gemeinsame Forschungsbasen werden auf der Grundlage bestehender Kooperationen entwickelt und gefördert.
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Verbund mit Partnereinrichtungen aus den MOEL/SOEL (Polen, Estland, Lettland und Litauen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Bulgarien und Rumänien). Anträge mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.
EU-Forschungsprogramme
Unter anderem soll die Vorbereitung von Projekten in der angewandten Forschung zu den im Folgenden genannten thematischen Prioritäten des Programms "Zusammenarbeit" des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms sowie zu anderen forschungsrelevanten EU-Programmen gefördert werden.
- Gesundheit
- Lebensmittel, Landwirtschaft, Fischerei und Biotechnologie
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und Produktionsverfahren
- Energie
- Umwelt (einschließlich Klimaforschung)
- Verkehr (einschließlich Luftfahrt)
- Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
- Weltraum (ausschließlich weltraumgestützte Anwendungen im Dienste der europäischen Gesellschaft, mit GMES als zentralem Teil der Aktivitäten)
- Sicherheit
Programm Eurostars
Die Vorbereitung von Projekten für das Programm Eurostars kann ebenfalls gefördert werden. Eurostars ist ein Förderprogramm im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA. Es richtet sich in erster Linie an forschungstreibende kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen wollen. Eurostars folgt den Prinzipien von EUREKA; das bedeutet u.a., dass es keine thematischen Vorgaben gibt (Bottom-up-Prinzip) und Anträge jederzeit eingereicht werden können.
Wie wird gefördert?
Die Vorbereitung von Projekten wird seitens des BMBF durch nicht zurückzuzahlende Zuschüsse unterstützt. Folgende Maßnahmen können - auf Ausgaben- oder auf Kostenbasis -bezuschusst werden:
- Reisen deutscher Experten
- Gastaufenthalte ausländischer Experten in Deutschland
In besonders begründeten Fällen:
- Personal auf deutscher Seite z. B. für die Durchführung von Veranstaltungen und Untersuchungen der Durchführbarkeit (in der Regel bis zu 3 Personenmonaten (PM)) sowie die Vorbereitung gemeinsamer Forschungsbasen (in der Regel bis zu 6 PM)
- Kosten und Ausgaben für Veranstaltungen (z.B. Miete, Logistik)
- Sachmittel (z.B. Verbrauchsmaterial für Pilotstudien)
Der Zuschuss bei der Vorbereitung besonders aufwendiger Projekte sowie gemeinsamer Forschungsbasen kann bis zu 50 T€ betragen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Antragsfristen:
Anträge werden während der gesamten Laufzeit der Ausschreibung jederzeit entgegengenommen und bearbeitet.
Weitere Informationen: http://www.bmbf.de/foerderungen/14673.php
Ansprechpartner SEZ
Birgit Föll, Tel. 0711 123 4044
Email: foell@steinbeis-europa.de
