Vertragsverhandlungen mit der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission evaluiert die eingegangenen Anträge über externe Gutachter und entscheidet – basierend auf den Evaluationsergebnissen – welche Projekte zu Vertragsverhandlungen eingeladen werden. Die Projektverträge werden zwischen der Europäischen Kommission, dem Koordinator und den Projektpartnern abgeschlossen und per Unterschrift besiegelt. Sie regeln die Rechte und Pflichten beider Seiten, die Finanzierung und Zahlungsmodalitäten sowie die Haftungsbestimmungen.
Sobald die Einladung zu Vertragsverhandlungen erfolgt, müssen oft in kurzer Zeit verschiedene Formblätter ausgefüllt werden. Verantwortlich dafür ist der Koordinator, der von den Projektpartnern entsprechende Informationen einfordern muss. Diese reichen von möglichen Bankgarantien über Kostenaufstellungen bis hin zu Nachweisen über den rechtlichen Status der Organisation. Kommentare der Gutachter können dazu führen, dass das Projekt in bestimmten Punkten abgeändert oder ergänzt werden muss. Möglicherweise fordert der Gutachter zusätzliche Aktivitäten oder verlangt Budgetkürzungen. Auch die Kommission kann im Rahmen der Verhandlungen zusätzliche Aktivitäten oder Budgetänderungen einfordern.
Das SEZ steht den Unternehmen mit der jahrelangen Erfahrung aus eigenen Vertragsverhandlungen hilfreich zur Seite. Es empfiehlt sich, vorab den so genannten Mustervertrag einzusehen, der z.B. für alle Projektformen als Modell im Forschungsrahmenprogramm die Grundlage ist.
Informationen zum Mustervertrag
Zusätzlich zum Vertrag mit der EU müssen die Projektpartner in der Regel auch einen Konsortialvertrag abschließen.
Die Projektleiter am SEZ beraten Sie zu allen Technologiebereichen. Kontaktieren Sie den entsprechenden Ansprechpartner auf unserer Mitarbeiterseite.
