Beteiligungsregeln für das Programm Zusammenarbeit
Teilnahmeberechtigte Organisationen
Teilnehmen kann jede Rechtsperson:
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Industrie (inklusive KMU)
- Management und Technologietransfer Organisationen
- European Economic Interest Groups
- Andere (z.B. Behörden und Verbände)
Teilnahmeberechtigte Staaten:
- Mitgliedstaaten der EU (MS, zahlen in RP7 ein)
- Assoziierte Staaten (AS, zahlen in RP7 ein)
- am Forschungsrahmenprogramm assoziierte Staaten: Schweiz, Liechtenstein, Israel, Island, Norwegen
- Beitrittstaaten: Bulgarien, Rumänien
- Kandidatenstaaten: Mazedonien, Kroatien, Türkei
- Drittstaaten (zahlen nicht in RP7 ein) insbesondere Partnerländer der internationalen Zusammenarbeit (INCO-Zielländer), USA, Kanada, Japan
- Internationale Organisationen europäischen Interesses
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS)
