Steinbeis-Europa-Zentrum

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Konsortialvertrag und Sicherung der geistigen Eigentumsrechte

Der Konsortialvertrag regelt wichtige Themen des täglichen Projektmanagements zwischen den Partnern. Dazu gehören die Zahlungsvereinbarungen und Verteilung der Fördergelder, eine Aufstellung der Rechte und Pflichten, die Darstellung der Entscheidungsprozesse im Konsortium (z.B. über Budget-Verteilungen, neue Partner etc.) und – sehr wichtig – die möglichst detaillierten Beschreibungen zum Umgang mit geistigen Eigentumsrechten. Dazu gehören bereits vor Projektbeginn bestehende Rechte, als auch während des Projektes entstehende neue Möglichkeiten für Schutzrechte.

Im Hinblick auf die geistigen Eigentumsrechte arbeiten wir eng mit dem IPR Helpdesk der Europäischen Kommission zusammen. Die umfassende Website des IPR-Helpdesks liefert einen kostenlosen Zugang zu ausführlichen Informationen über geistiges Eigentum und bietet einen direkten Zugriff zur Datenbank des Europäischen Patentamts.

In enger Zusammenarbeit mit den Experten am IPR Helpdesk beraten wir Sie zu:

  • Konsortialverträgen
  • Interpretation von Verträgen mit der Europäischen Kommission
  • Lizenzverträgen
  • allgemeinen Patentstrategien.

Die Projektleiter am SEZ beraten Sie zu allen Technologiebereichen. Kontaktieren Sie den entsprechenden Ansprechpartner auf unserer Mitarbeiterseite.